Heizkostenzuschuss 2026

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss 2026 kann von 01. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt.

Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung).

Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025/2026 bewilligt wurde, wird per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im Jahr 2025/2026 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: Antrag auf Heizkostenzuschuss


Nähere Informationen entnehmen Sie aus den Richtlinien:

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026


Für Fragen steht ihnen Veronika Fill, Sekretariat (Tel.: 05337/62277-11) jederzeit gerne zur Verfügung.

11.05.2026